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Räumungsklage abgewiesen – Thor-Steinar-Laden darf bleiben

Die Vermieter des Thor-Steinar-Ladens in Halle (Sachsen-Anhalt) mussten vor Gericht eine Niederlage einstecken: Die Räumungsklage wurde abgewiesen. Somit kann der Laden voraussichtlich noch bis 2014 Kleidung an die Szene veräußern.

Der Mietvertrag zwischen dem Eigentümer des Ladens in der Leipziger Straße und der bei Rechtsextremen beliebten Kleidermarke Thor Steinar ist rechtens. Die Räumungsklage des Vermieters wurde abgewiesen, urteilte das Landesgericht Halle.

Nachdem der Laden “Oseburg” im April 2009 seine Pforten öffnete, kam es zu massiven Protesten gegen den Laden, die lokale Protestgruppierung “Ladenschluss” führte mehrere Aktionen durch und wollte eine schnelle Schließung des Geschäftes erreichen.

Der Vermieter wollte Thor Steinar möglichst schnell wieder loswerden und kündigte den wenige Wochen zuvor aufgesetzten Mietvertrag. Doch die Betreiber leisteten dem keine Folge, auch einer Räumungsklage kamen sie nicht nach. So musste die Angelegenheit vor Gericht geklärt werden.

Im Juli wurde dann vor dem Landesgericht Halle der Sach- und Streitstand erörtert, die beiden betroffenen Parteien wollten die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung prüfen. Jedoch kam es zu keinem beidseitigen Einverständnis und so musste das Landesgericht die Entscheidung am Montag fällen.

Der Mietvertrag ist rechtens“, erklärte der Pressesprecher des Landesgerichtes. Eine Täuschung bei Vertragsabschluss habe es nicht gegeben. Hintergrund der erhofften Rämung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom August 2010.


Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages über außergewöhnliche Umstände aufzuklären, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und die offensichtlich für diesen von erheblicher Bedeutung sind“, heißt es in dem Urteil. Zwei Thor-Steinar-Läden mussten daraufhin dicht machen, Räumungsklage wurde stattgegeben.

Im Fall “Oseburg” sind diese Voraussetzungen jedoch nur begrenzt gegeben. Denn in dem im April 2009 unterzeichneten Mietvertrag wurde die Marke “Thor Steinar” namentlich erwähnt. Der Vermieter hätte sich somit über ein mit der Marke verbundenes Konfliktpotential informieren müssen, begründete das Gericht die Entscheidung.

Den Eigentümern bleibt nun ein Monat, um vor dem Oberlandesgericht Naumburg Berufung gegen das Urteil einzulegen. Sollte dies nicht geschehen, wird der geneigte Kunde wohl noch bis zum Frühjahr 2014 die Möglichkeit haben, Thor-Steinar-Klamotten zu erwerben – dann nämlich läuft der Mietvertrag aus.

Danke an Endstation Rechts., woher ich auch meine Infos aus diesem Artikel habe

  1. Du weist wer
    30. August 2011, 09:53 | #1

    Also ehrlich,wenn ein Laden T-shirts mit Roten Sternen drauf verkauft(was heut IN ist) verklag ich den auch net oder? Demokratie,leben und Leben lassen!
    Nur wegen Nordischer Symbolik,die Rechtsextreme sich aneignen. Wollt ihr “New Balance” Schuhe jetzt auch verbieten? Tragen rechte auch gerne!

    • Matze
      1. September 2011, 11:30 | #2

      Hallo, wer auch immer du bist.

      Es geht nicht darum, das was verboten werden soll, es geht darum das sich die rechte Szene in Immobilien einquartiert und Verträge abschließt unter falschen Vorwand (gemeinnützige Vereine, usw.), in diesem Falle war es leider nicht der Fall und der Vermieter hat ganz einfach geschlampt und sich nicht informiert

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