Archiv

Archiv für August, 2011

Räumungsklage abgewiesen – Thor-Steinar-Laden darf bleiben

29. August 2011 2 Kommentare

Die Vermieter des Thor-Steinar-Ladens in Halle (Sachsen-Anhalt) mussten vor Gericht eine Niederlage einstecken: Die Räumungsklage wurde abgewiesen. Somit kann der Laden voraussichtlich noch bis 2014 Kleidung an die Szene veräußern.

Der Mietvertrag zwischen dem Eigentümer des Ladens in der Leipziger Straße und der bei Rechtsextremen beliebten Kleidermarke Thor Steinar ist rechtens. Die Räumungsklage des Vermieters wurde abgewiesen, urteilte das Landesgericht Halle.

Nachdem der Laden “Oseburg” im April 2009 seine Pforten öffnete, kam es zu massiven Protesten gegen den Laden, die lokale Protestgruppierung “Ladenschluss” führte mehrere Aktionen durch und wollte eine schnelle Schließung des Geschäftes erreichen.

Der Vermieter wollte Thor Steinar möglichst schnell wieder loswerden und kündigte den wenige Wochen zuvor aufgesetzten Mietvertrag. Doch die Betreiber leisteten dem keine Folge, auch einer Räumungsklage kamen sie nicht nach. So musste die Angelegenheit vor Gericht geklärt werden.

Im Juli wurde dann vor dem Landesgericht Halle der Sach- und Streitstand erörtert, die beiden betroffenen Parteien wollten die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung prüfen. Jedoch kam es zu keinem beidseitigen Einverständnis und so musste das Landesgericht die Entscheidung am Montag fällen.

Der Mietvertrag ist rechtens“, erklärte der Pressesprecher des Landesgerichtes. Eine Täuschung bei Vertragsabschluss habe es nicht gegeben. Hintergrund der erhofften Rämung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom August 2010.


Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages über außergewöhnliche Umstände aufzuklären, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und die offensichtlich für diesen von erheblicher Bedeutung sind“, heißt es in dem Urteil. Zwei Thor-Steinar-Läden mussten daraufhin dicht machen, Räumungsklage wurde stattgegeben.

Im Fall “Oseburg” sind diese Voraussetzungen jedoch nur begrenzt gegeben. Denn in dem im April 2009 unterzeichneten Mietvertrag wurde die Marke “Thor Steinar” namentlich erwähnt. Der Vermieter hätte sich somit über ein mit der Marke verbundenes Konfliktpotential informieren müssen, begründete das Gericht die Entscheidung.

Den Eigentümern bleibt nun ein Monat, um vor dem Oberlandesgericht Naumburg Berufung gegen das Urteil einzulegen. Sollte dies nicht geschehen, wird der geneigte Kunde wohl noch bis zum Frühjahr 2014 die Möglichkeit haben, Thor-Steinar-Klamotten zu erwerben – dann nämlich läuft der Mietvertrag aus.

Danke an Endstation Rechts., woher ich auch meine Infos aus diesem Artikel habe

Apple-Kunden verklagen Apple

25. August 2011 Keine Kommentare

Es klingt wie ein Witz, doch es ist tatsächlich wahr.

Tausende Kunden machen Apple nach und verklagen Apple selber. 27.000 Kunden haben Klage eingereicht. Das könnte für Apple ziemlich teuer werden. Denn jeder Kunde verlangt 675 Euro Schadensersatz.

Grund hierfür ist, das im April dieses Jahres herauskam, das Apple heimlich die Ortsdaten seiner Kunden sammelt und nicht ausreichend speichert. Auf diese Weise konnte ein Bewegungsprofil der Kunden erstellt werden. Was Apple damit genau vorhatte, wurde nicht kommentiert. Vielmehr hat man sich bei den Kunden entschuldigt und schaltete darauf diesen “Service” größtenteils durch ein Update ab.

Seltsamerweise ebbte die Kritik in Deutschland sehr schnell ab. In Südkorea ließ sich der Anwalt Hyung Suk nicht so schnell besänftigen. Er verklagte Apple nämlich wegen der Verletzung seiner Privatsphäre – und er bekam Recht! Ein Seouler Gericht sprach ihm darauf hin eine Million Won (ca. 675 Euro) Entschädigung zu. Und das weckt natürlich Begehrlichkeit.

Denn mittlerweile berufen sich fast 27.000 iPhone-Besitzer auf diese Gerichtsentscheidung und fordern ebenfalls diese Summe ein. Hätten diese Klagen Erfolg, würde für Apple ziemlich teuer werden. Denn allein nur diese Klagen würden Apple mit 18 Millionen zu Buche stehen, zwar mit rund 80 Milliarden Dollar Barvermögen kein großer Verlust, aber es könnte durchaus sein, dass dann sehr viel mehr Menschen Geld von Apple fordern. Allein in Südkorea gibt es rund 3 Millionen Menschen mit einem iPhone. Das wären rund 2 Milliarden Euro, die auf Apple dann zukommen.

Darauf hin passt der Spruch: “Wer anderen eine Grube gräbt,…”